Dipl.-Ing. (FH) Thomas Volpp

Freier Architekt / Master of Building Physics M.BP.

Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Wärme- und Feuchteschutz

Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger, IHK Region Stuttgart

Hauptaufgaben bei Gebäudeschäden:

  • Dokumentation entstandener Schäden
  • Bestimmung der Schadensursachen
  • Ermittlung der Maßnahmen zu Mangelbeseitigung
  • Abschätzung der damit verbundenen Kosten
  • fachliche Beratung in bautechnischen Fragen – auch vor Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten
  • Abnahmebegleitungen bei der Übergabe von Wohn-oder Gewerbeeigentum
  • Im Neubau, als auch bei Sanierungsmaßnahmen

Hierbei muss der Sachverständige seine Aufgaben gemäß der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammern unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen; der Sachverständige geht also bei der Erarbeitung seines Gutachtens strikt neutral vor, um jeden Anschein von Befangenheit vermeiden.
Das Bestellungsgebiet ‚Schäden an Gebäuden‘ verlangt vom Sachverständigen erweiterte Kenntnisse und Erfahrungen auf sämtlichen Teilgebieten des Bauwesens, wie zum Beispiel Baukonstruktion, Bauphysik, Baustoffkenntnis, Ausschreibung, Kostenermittlung etc. Unbenommen hiervon kommt es sehr oft vor, dass in der Bearbeitung von Fällen deutlich erweiterte Fachkenntnisse eines Sonderfachmanns, wie z.B. eines Statikers, eines Haustechnikers oder eines Geologen erforderlich werden. Solch interdisziplinäre Fragestellungen werden dann nach Absprache mit dem jeweiligen Auftraggeber gemeinsam mit qualifizierten Kollegen der jeweiligen Fachrichtungen bearbeitet.

Baugutachten für Gerichte, Anwälte, Privatpersonen und Firmen

Die Abfassung von schriftlichen Gutachten ist der originäre Tätigkeitsbereich eines öffentlich bestellten Sachverständigen für Gebäudeschäden. Auftraggeber für Gerichtsgutachten sind in selbständigen Beweisverfahren und Klageverfahren auf Grundlage gerichtlicher Beweisbeschlüsse:

  • Amtsgerichte
  • Landgerichte
  • Oberlandesgerichte

Ebenso erstelle ich gerichtsfähige Gutachten für:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter und Vermieter
  • Hausverwaltungen
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Firmen
  • öffentliche Hand
  • Architekten und Ingenieurbüros

Dem schriftlichen Gutachten voran geht in aller Regel eine Ortsbesichtigung mit Dokumentation der Schadensgegebenheiten. Im Gutachten selbst werden vorhandene Schadensbilder ausführlich beschrieben, die Ursachen anhand der am Objekt und/ oder im Labor aufgenommenen Daten ermittelt, und auch für den fachlichen Laien verständlich erläutert.

Beweissicherung

Sehr oft kommt es nach Durchführung von Baumaßnahmen zu Streitigkeiten über vermeintlich oder tatsächlich aufgrund der Bauarbeiten entstandenen Schäden an Gebäuden in unmittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle.

Um dies zu vermeiden, werden vor Beginn der eigentlichen Bauleistung der Zustand der umgebenden Gebäude, und, sofern erforderlich, Park- und Hofflächen, Straßen und Gehsteige in einer vorsorglichen Beweissicherung dokumentiert. Sollten nach Abschluss der Maßnahmen Schäden vorhanden sein, kann anhand der Dokumentation schnell und einfach überprüft werden, ob es sich um Altschäden handelt, oder ob sie tatsächlich auf die Bauarbeiten zurückzuführen sind.

Bauphysikalische Untersuchungen
  • Messungen von Bauteilfeuchte und Bauteiltemperaturen (Kurzzeitmessungen und Langzeitmessungen mit Datenloggern)
  • Ermittlung von Wärmebrücken mit thermografischen Aufnahmen vor Ort
  • rechnergestützte Bauteil- und Gebäudesimulationen auf Temperaturverläufe und Feuchtigkeitsanreicherungen innerhalb der Bauteile mit der Fraunhofer-Software WUFI, WUFI 2- Dimensional und WUFI Pro
  • rechnergestützte zwei- und dreidimensionale Untersuchung von Wärmebrücken
  • Tauwassernachweise
  • Prüfungen und Beratungen zur Energieeffizienz

Vita – Dipl.- Ing. (FH) Thomas Volpp

geb. 1966 in Stuttgart
1988 - 1992 Architekturstudium an der Fachhochschule Wiesbaden,
Abschluss Diplom- Ingenieur (FH)
1992 - 2005 Planung, Bauleitungstätigkeit und Projektleitung bei Bilfinger & Berger Bau AG,
sowie IBM Deutschland GmbH, ITS Site Services
2003 öffentliche Bestellung und Vereidigung vor der IHK Region Stuttgart
als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
seit 2005 selbstständig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
2009 - 2012 berufsbegleitendes Studium Master Online Bauphysik an der Universität Stuttgart,
Abschluss Master Of Building Physics (M.BP.)
2013 Sachkundezertifikat Bauthermografie
2017Zertifizierter Sachverständiger für hygrothermische Bauphysik
2018öffentliche Bestellung und Vereidigung vor der IHK Region Stuttgart als Sachverständiger für Wäme- und Feuchteschutz

Mitgliedschaften
Architektenkammer Baden- Württemberg
BVS e.V. / Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
BDB / Bund Deutscher Baumeister

KONTAKT / IMPRESSUM

Tel.       0711 72 602 24
E-Mail  post@sv-volpp.de
Fax       0711 72 602 74

Dipl.- Ing. (FH) Thomas Volpp
Freier Architekt / Master of Building Physics M.BP.

Von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Wärme- und Feuchteschutz

Anschrift:
Dipl.- Ing. (FH) Thomas Volpp
Sigmaringer Straße 242
70597 Stuttgart

IHK Region StuttgartVon der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Wärme- und Feuchteschutz

zertifizierter Sachverständiger für hygrothermische Bauphysik Vom Energie- und Umweltzentrum am Deister / Fraunhofer Institut für Bauphysik zertifizierter Sachverständiger für hygrothermische Bauphysik

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE220102759

Zuständige Kammern und Regelungen:

Sachverständige sind nach § 36 GewO (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__36.html) tätig. Ich unterliege der Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70714 Stuttgart (www.stuttgart.ihk24.de).

Freie Architekten sind eingetragene Mitglieder der zuständigen Architektenkammer, in meinem Fall die Architektenkammer Baden-Württemberg (AKBW), Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart. Nur eingetragene Architekten dürfen die Berufsbezeichnung Architekt tragen. Berufsspezifische Rechtsbestimmungen sind, ebenso wie die Berufsordnung, sind auf der Homepage der AKBW einsehbar (http://www.akbw.de/recht/architektengesetz-und-kammerordnung.html)

Berufshaftpflichversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad  24, 70499 Stuttgart.